Katholische Ehepaare, die sich für das Institut der Schönstattfamilien interessieren, können sich an eine Familie des Institutes wenden oder sich mit uns in Verbindung setzen. In den Ländern, in denen unsere Gemeinschaft stärker vertreten ist, gibt es Informationsveranstaltungen, die einen ersten Einblick in die Ziele und Aufgaben der Gemeinschaft geben.
Bei einem solchen Treffen wird auch über die Aufnahmebedingungen informiert. Da wir innerhalb der Kirche und der Schönstattbewegung eine Modellfunktion übernehmen wollen, liegt uns das katholische Eheideal besonders am Herzen. Aufnahmehindernisse sind zum Beispiel der vollzogene Geschlechtsverkehr vor der Ehe, der vollzogene Ehebruch oder eine Abtreibung.
Dies ist nicht im Sinne einer moralischen Beurteilung zu verstehen sondern dient der hohen Zielsetzung unserer Gemeinschaft. Ehepaare unserer Gemeinschaft sollen integer und klar die Vorzüge der katholischen Ehemoral vertreten können.
Ein Ehepaar, das ins Postulat aufgenommen werden möchte, stellt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung mit Angabe der Gründe, die es zu diesem Schritt bewogen haben.
Nachdem die Zulassung durch die Leitung ausgesprochen wurde, beginnt eine Vorbereitungszeit des Kennenlernens der Gemeinschaft und der anderen Ehepaare, die zeitgleich in die Gemeinschaft aufgenommen werden ("Postulat"). Daran schließt sich das "Noviziat" an, die eigentliche Formung und das lebensmäßige Hineinwachsen in die Institutsgemeinschaft. In dieser Zeit bildet sich die Kursgemeinschaft. Sie sucht ihre gemeinsame Mitte im Kursideal und weiht sich der Gottesmutter von Schönstatt als neue, originelle Lebenszelle. Diese Weihe ist ein Nachvollzug des Ursprungsgeschehens in Schönstatt, dem Liebesbündnis mit Maria im Heiligtum. Gemeinsam vollziehen sie den Prozess der schrittweisen Aneignung der Lebensformen und des Geistes der Institutsgemeinschaft. Gleichzeitig erarbeiten sich die Ehepaare die Konzeption des Gründers über die Eigenart und die Rolle von Mann und Frau, von Vater und Mutter, und die Ehespiritualität gemäß dem katholischen Eheideal als Fundament des ehelichen Heiligkeitsweges.
Mit der rechtlich bindenden ersten Vertragsweihe endet das Noviziat und beginnt die Zeit der Teilnahme am Leben der Mitglieder des Institutes in den Regionen.
Vor dem "Ewig-Kontrakt" sind noch zwei erzieherische Intensivzeiten vorgesehen, das erste und zweite "Terziat". Sinn ist das Wiederaufgreifen und Weiterführen des im Noviziat begonnenen Erziehungsprozesses auf allen Ebenen: für das Wachstum des Einzelnen, des Ehepaares und der Kursgemeinschaft. Das hilft zu einer erneuten Prüfung und einer weiteren Klärung der Berufung.